Wild campen in Schweden – Das Jedermannsrecht

Nicht stören, nichts zerstören. So lautet die Grundregel des Allemansrätt, des schwedischen Rechts zum Gemeingebrauch der Natur. In Schwedens freier Natur darf man wandern, Fahrrad fahren, reiten und Ski fahren, wenn dadurch Saaten, Schonungen und dergleichen keinen Schaden nehmen. Man darf jedoch nicht ohne Erlaubnis ein privates Hausgrundstück (der engere Bereich um Wohn- oder Ferienhäuser) queren oder sich darauf aufhalten, denn dies gilt als Hausfriedensbruch.

Camping und das Jedermannsrecht

Es ist dem Einzelnen erlaubt, in Schwedens Natur ohne Einwilligung des Grundbesitzers eine  Nacht zu zelten (zwei bis drei Zelte), sofern sich der Standort nicht auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche oder in der Nähe eines Wohn- oder Ferienhauses befindet. Gruppen benötigen zum Lagern und Zelten, wegen der Gefahr für Bodenschäden und sanitären Problemen,  in jedem Fall die Erlaubnis des Grundeigentümers! Will man in Sichtweite eines Hauses zelten oder länger als eine Nacht an einem Standort bleiben, muss man ebenfalls die Erlaubnis des Eigentümers einholen. Besondere Rücksichtnahme ist beim Campen mit Wohnwagen oder Wohnmobil geboten. Am besten nutzt man den hohen Komfort der naturnahen schwedischen Campingplätze, so vermeidet man Konflikte mit Grundeigentümern.
Für Nationalparks und Naturschutzgebiete gelten Sonderregelungen, die das Jedermannsrecht einschränken können.

Lagerfeuer sind nur dann erlaubt, wenn kein Risiko für Flächen- oder Waldbrände besteht. Bei Trockenheit wird ein allgemeines Feuerverbot erlassen. Feuer sollte immer sorgfältig mit Wasser gelöscht werden, bevor man den Lagerplatz verlässt. Sollte sich ein Feuer ausbreiten, haften man allein für den entstandenen Schaden!

Dass man keine Abfälle zurück lassen soll, versteht sich wohl von selbst. Glas, Dosen und Verschlüsse bilden eine Gefahr für Mensch und Tier. Auch können Plastiktüten bei Tieren zu qualvollem Verenden führen, wenn sie mit der Nahrung aufgenommen werden.

Viele weitere Informationen zum Allemansrätt (Baden, Bootfahren, Hunde, Angeln und Jagd, Naturschutz, u.v.m.) findet man unter www.naturvardsverket.se.

Quelle : Brochüre „Erläuterungen zum schwedischen Allemansrätt“

Foto : KI-generiertes Bild

Kategorien: Schweden

Tags: ,,,,,

9 Kommentare

  1. Das „Allemansrätten“ ist schon eine echt klasse Sache, schön wenn auch alle das beachten und achten würden.

  2. Camping in Schweden ist klasse und für jeden zu empfehlen, ob man da einen Campingplatz nutzt ist jedem selbst überlassen, es geht dank Jedermannsrecht auch anders.

  3. Das Jedermannsrecht ist echt ne tolle Sache. Funktioniert halt nur, wenn man Rücksicht auf die Natur nimmt…

  4. Vielen Dank für die Infos. Wir suchen noch für 2 Personen ne schöne Route für Schweden in 2012 1 Woche lang. Bin für Vorschläge offen. Danke schon mal.

  5. Für mich ist Schweden auch das Campingland Nr. 1. Wenn man einmal dort war, die schöne Landschaft und die Sauberkeit der Plätze kennt, möchte man in keinem anderen Land mehr campen. Selbst Norwegen halte ich für weniger empfehlenswert, weil dort das Preis-Leistungs-Verhältnis oft nicht stimmt.

    @Markus
    1 Woche ist in Schweden viel zu kurz. Wenn ihr so wenig Zeit habt, würde ich Euch die Ziele Ystad, Rönneby, Kalmar und Malmö empfehlen. Am Strand von Schonen bei Ystad kann man auch mal ohne Campingplatz sein Zelt aufschlagen. Dort gibt es Badestellen mit Duschen und Toiletten.

  6. Pingback: Der Rondane-Nationalpark in Norwegen « Freiluft Blog

Einen Kommentar hinterlassen

Your email address will not be published.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.